Kompetenz ist die Summe aus umfassendem Fachwissen und langjähriger Berufserfahrung.

Ich habe mich auf das Arbeitsrecht – insbesondere im öffentlichen Dienst – spezialisiert.

Als Rechtsanwältin stehe ich meinen Mandanten in allen Fragen individualarbeitsrechtlicher und kollektivrechtlicher Natur als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Ich berate Arbeitgeber bei der Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen und bin Ansprechpartnerin bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Kündigungen. Mein Schwerpunkt ist das Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus vertrete ich meine Mandanten bundesweit in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

 

Für die Beratung ist die Entfernung zwischen meinen Mandanten und mir unwesentlich. Ich berate Sie auch ortsunabhängig online. Um bei der Onlineberatung dennoch Nähe zu meinem Mandanten aufbauen zu können, verfüge ich über eine professionelle Videokonferenzanlage und eine digitale Flipchart. Neben MS Teams nutze ich auch Cisco Webex oder Skype. 

 

Daneben habe ich langjährige Erfahrung als Seminarleiterin. Die Zusammenstellung der Seminarthemen erfolgt alleine nach den Wünschen der Organisatoren und Teilnehmer. Die Teilnehmerzahl in den Seminaren ist begrenzt. So besteht die Möglichkeit auf individuelle Wünsche und Probleme aus der Praxis einzugehen.

 

Meine Beratungs- und Trainingsschwerpunkte sind:

  • Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst - TVöD und TV-L und artverwandte Tarifverträge

  • Befristete Arbeitsverträge

  • Arbeitszeit und Dienstplangestaltung

  • Urlaubsrecht

  • Kündigungsschutz

  • Abmahnung

  • Lohnpfändung

  • Rechtliche Grundlagen der Personalauswahl

  • Beamtenrecht - z.B. dienstliche Beurteilung und Dienstunfähigkeit

 

Auf den folgenden Seiten können Sie mehr über Rechtsanwältin Britta Ruiters erfahren und aktuelle Rechtsprechung mit Bezug zum öffentlichen Dienst nachlesen.

Druckversion | Sitemap
© Anwaltskanzlei Ruiters